Die Zeit bis zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist für die meisten Betroffenen mit einem hohen Maß an zeitlichen und finanziellen Einschränkungen verbunden. Gerade bei Menschen, die beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind, kann eine möglichst rasche Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bares Geld bedeuten.
Oftmals besteht die Möglichkeit eine gerichtliche Sperrfrist zu verkürzen oder aufzuheben. Dies kann sowohl bei einer noch zu erwartenden, aber auch nach einer bereits verhängten Sperrfrist erreicht werden. Wenn sich z.B. durch Teilnahme an einer geeigneten Maßnahme Grund zu der Annahme ergibt, dass der Betroffene nicht mehr ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben. In meiner Praxis können Sie an solchen Maßnahmen teilnehmen. Gerade wenn ohnehin eine MPU gefordert ist, kann die MPU-Vorbereitung auch dazu genutzt werden eine Aufhebung oder Verkürzung der Sperre zu erreichen. So können Sie von der Maßnahme sogar doppelt profitieren!
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